Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) und klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) nach der Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745 (MDR)

Allgemeiner Hintergrund

Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) im Rahmen der europäischen Medizinprodukteverordnung (EU-MDR) bezieht sich auf den fortlaufenden Prozess der Überwachung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten, nachdem diese in Verkehr gebracht worden sind.

Den Anforderungen der EU-MDR entsprechend sind die Hersteller für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach dem Inverkehrbringen verantwortlich, um aktiv und systematisch relevante Daten über die Qualität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit eines Produkts während der gesamten Produktlebensdauer zu sammeln, aufzuzeichnen und zu analysieren.

Der Hersteller sollte sich mit der Sammlung bzw. Analyse und Nutzung von Informationen aus folgenden, wichtigen Quellen befassen:

Die Hersteller müssen die Daten sammeln, einschließlich Rückmeldungen von Patienten, Angehörigen von Heilberufen und klinischen Untersuchungen, um mögliche Sicherheits- oder Leistungsprobleme zu ermitteln.

Darüber hinaus müssen die gesammelten Daten auf der Grundlage von Artikel 83 Absatz 3 der EU-MDR zu folgenden Zwecken verwendet werden:

Die Hersteller müssen ihr Risikomanagementsystem auf Grundlage der bei den Aktivitäten zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gesammelten Informationen aktualisieren.

Werden bei den Aktivitäten zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen Sicherheits- oder Leistungsprobleme festgestellt, müssen die Hersteller geeignete Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben und zu verhindern, dass es sich wiederholt.

Die Hersteller müssen alle schwerwiegenden Vorkommnisse oder Sicherheitsprobleme an die zuständigen Behörden, einschließlich der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED), melden.

Die PMS-Aktivitäten sollten nach einem dokumentierten Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Anhang III 1.1 der EU-MDR durchgeführt werden. Der Umfang der PMS-Aktivitäten hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. von den bestehenden oder neuen Risiken, die mit dem Medizinprodukt verbunden sind, den gewählten Datenquellen oder der erwarteten Qualität der verfügbaren Informationen über Sicherheit und Leistungsfähigkeit.

Je nach Risikoklassifizierung des Produkts muss in dem System auch beschrieben werden, ob es sich um den in Artikel 86 genannten regelmäßig aktualisierten Bericht zur Sicherheit  (PSUR) oder den in Artikel 85 genannten Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMSR) handelt.

Support & Training

Wenden Sie sich an AKRA TEAM, wenn Sie Unterstützung, praktische Umsetzung und personalisierte Schulungen von Experten mit Schlüsselkompetenzen in den unten aufgeführten Bereichen benötigen.

Allgemeiner Hintergrund

Klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen

Die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF) ist eine Schlüsselkomponente der EU-MDR, die von den Herstellern verlangt, klinische Nachweise nach Markteinführung zu den Medizinprodukten zu sammeln.

Die PMCF ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Sammlung, Analyse und Bewertung klinischer Daten über das Produkt umfasst, das die CE-Kennzeichnung trägt und das im Rahmen seiner Zweckbestimmung in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Diese Daten dienen dazu, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts unter realen Bedingungen zu bestätigen und potenzielle Probleme oder Risiken im Zusammenhang mit dem Produkt zu ermitteln, die bei der klinischen Bewertung vor dem Inverkehrbringen möglicherweise nicht erkannt wurden. PMCF ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher der Aktualisierung der klinischen Bewertung dient. PMCF ist Teil des Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Die PMCF-Maßnahmen sollten detailliert im PMCF-Plan gemäß Anhang XIV Teil B der EU-MDR beschrieben und durchgeführt werden.

Der PMCF-Plan sollte auf den spezifischen Merkmalen des Produkts und seiner Zweckbestimmung beruhen. Er sollte darauf ausgerichtet werden, Unklarheiten und/oder Lücken zu klinischen Nachweisen zu adressieren, die im Rahmen der klinischen Bewertung vor dem Inverkehrbringen festgestellt wurden.

Zu den wichtigsten Schritten der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen im Rahmen der EU-MDR gehören:

Die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen ist ein wichtiger Bestandteil der EU-MDR, der dazu beiträgt, die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten unter realen Bedingungen zu gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Aspekt der EU-MDR-Konformität. Die Hersteller sollten einen soliden PMCF-Plan für ihre Produkte vorweisen können.

Support & Training

Wenden Sie sich an AKRA TEAM, wenn Sie Unterstützung, praktische Umsetzung und personalisierte Schulungen von Experten mit Schlüsselkompetenzen in den unten aufgeführten Bereichen benötigen.

Kernpunkte

  • Im Rahmen der EU-MDR werden die PMS- und PMCF-Pläne gemäß Artikel 83, Anhang III bzw. Anhang XIV der EU-MDR einer strengen Prüfung unterzogen.

  • Die PMCF-Aktivitäten sollten entsprechend den Eigenschaften des betreffenden Produkts geplant werden und sowohl spezifische als auch allgemeine Aktivitäten umfassen.

  • Es muss sichergestellt werden, dass die Ziele der PMCF gemäß Anhang XIV Teil B der EU-MDR durch die geplanten PMCF-Aktivitäten erfüllt werden.

  • Die PMCF-Aktivitäten sollten unter Berücksichtigung der erwarteten Lebensdauer des Produkts angemessen sein.

Unsere Leistungen

Schulungen

AKRA TEAM bietet Schulungen zur allgemeinen Überwachung nach dem Inverkehrbringen und/oder der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen sowie zu spezifischen Themen wie PMSR-, PSUR-, PMCF-Plan/Berichtserstellung und PMCF-Strategie.

Entwicklung von Verfahrensanweisungen und Dokumentvorlagen

Es stehen bewährte Vorlagen für Verfahrensanweisungen und Dokumentvorlagen für alle Aspekte der Überwachung nach dem Inverkehrbringen und der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen zur Verfügung:

  • Verfahrensanweisung zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  • Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Plan)
  • Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Report)
  • Regelmäßig aktualisierter Bericht zur Sicherheit (PSUR)
  • Plan für die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF-Plan)
  • Bericht über die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF-Report)

Gap-Analysen

AKRA TEAM bietet umfassende Gap-Analysen der Dokumentation zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen und zur klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen an. In diesen Analysen werden Risiken identifiziert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Im Rahmen der Gap-Analyse werden zunächst potenzielle Risiken für die Einreichung identifiziert (von gering bis hoch). Im folgenden Schritt schlägt AKRA TEAM Ihnen Maßnahmen zur Risikominderung und Optimierung der Dokumente vor. So können Sie Korrekturen vornehmen, bevor Sie die Dokumente zur Prüfung durch die benannte Stelle einreichen.

Umsetzung

AKRA TEAM verfügt über ein erfahrenes Team von medizinischen Redakteuren, Klinikern und Experten aus dem regulatorischen Umfeld, die für die Dokumentation der Überwachung nach dem Inverkehrbringen und der klinischen Nachbeobachtung für alle Produktkategorien und Risikoklassen zur Verfügung stehen. AKRA TEAM hilft bei der Entwicklung von PMCF-Aktivitäten, um relevante Daten zu sammeln, die für die laufende Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind, oder um spezifische Lücken bezüglich des Evidenznachweises zu schließen. Wir bieten maßgeschneiderte und umfassende Lösungen für die Bedürfnisse eines jeden Herstellers an. Wenn sich Ihr PMS- oder PMCF-Plan aktuell in der Begutachtungsphase befindet, können wir außerdem gezielt Aktualisierungs- und Verbesserungsvorschläge auf der Basis der festgestellten Mängel aus dem Bericht der benannten Stelle anbieten.

Kontinuierliche Aktualisierung der Dokumentation

AKRA TEAM bietet zusätzlich Lösungen für die kontinuierliche Aktualisierung der Dokumentation an. Wir planen und überarbeiten die Dokumentation (z. B. PMSR, PSUR) in festgelegten Abständen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Vorschriften gemäß den Erwartungen der EU-MDR gewährleistet ist.

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