IVDR Anforderungen für klinische Prüfungen

Klinische Leistungsstudien im Rahmen der IVDR – Was ist erforderlich, was hat sich geändert?

Allgemeiner Hintergrund

Die Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) schreibt vor, dass ein Hersteller für jedes In-vitro-Diagnostikum (IVD) eine klare Nachweisstrategie für klinische Evidenzen hat.

Mit dieser Strategie stellt der Hersteller sicher, dass ausreichende klinische Leistungsdaten zur Verfügung stehen, um nachzuweisen, dass das Produkt wie erwartet für die Zielpopulation und den Anwender funktioniert. Der klinische Nachweis muss die Zweckbestimmung sowie alle klinischen Angaben des Herstellers stützen. Solche Daten erfordern in der Regel die Durchführung von Leistungsstudien.

Während die Informationen über die Anforderungen an Leistungsbewertungsstudien in der Richtlinie 98/79/EG recht begrenzt waren (die sogar nur eine indirekte Definition von Leistungsbewertungsstudien enthielt), liefert die Verordnung (EU) 2017/746 (die „IVDR“) viel genauere Informationen über verpflichtende Anforderungen an Leistungsbewertungsstudien.

Die Anforderungen für die Durchführung von klinischen Leistungsstudien gemäß der IVDR sind in den Artikeln 56-77 der Verordnung festgelegt. Weitere Informationen sind in ISO-Normen enthalten. In der ursprünglichen Fassung der IVDR wurde in Erwägungsgrund 66 der Verordnung noch auf die ISO-Norm 14155 verwiesen, die einen Leitfaden für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten darstellt. Die berichtigte Fassung enthält jedoch einen Verweis auf die neu entwickelte Norm ISO 20916 „In-vitro-Diagnostika – Klinische Leistungsuntersuchungen an menschlichem Untersuchungsmaterial – Gute Studienpraxis“. Die Entwicklung der neuen Norm ist hilfreich, da sich die ISO 20916 in einigen Teilen von der ISO 14155 unterscheidet, z. B.:

  • Die potenziellen Schäden und Risiken für den Patienten oder Anwender, die mit In-vitro-Diagnostika verbunden sind, stehen im Allgemeinen in Zusammenhang mit fehlerhaften Ergebnissen des Produkts oder mit fehlerhaften Entnahmeverfahren und nicht so sehr mit dem Produkt selbst.

Bei Leistungsstudien ist die Verwendung von Fallberichtsformularen (Case Report Forms, CRFs) in Fällen, in denen keine klinischen Daten erfasst werden, möglicherweise nicht erforderlich. In diesen Fällen können die Daten auf andere Weise erfasst werden.

Jede Studie, die durchgeführt wird, um die Leistungsfähigkeit eines IVD festzustellen oder zu bestätigen, fällt in den Anwendungsbereich der IVDR und muss gemäß den Grundsätzen der Deklaration von Helsinki durchgeführt werden. Andere Forschungsprojekte, bei denen IVDs nur als Teil einer Studie verwendet werden, aber nicht auf die Leistung des IVD selbst abzielen, fallen nicht unter die Verordnung.

Die von der IVDR erfassten Studien können folgendermaßen weiter unterteilt werden:

Je nach Art der Studie werden in der ISO 20916 die Anforderungen an die Durchführung der Studie weiter spezifiziert.

Im Allgemeinen müssen für alle von der ISO 20916 geforderten Studien schriftliche Verfahren vorhanden sein. Der Hersteller muss auch sicherstellen, dass ein Produkt für eine Leistungsstudie die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen der IVDR erfüllt, abgesehen von den Aspekten, die von der Leistungsstudie abgedeckt werden, und zwar unabhängig vom Lebenszyklusstatus des Produkts. Wenn der Studiensponsor selbst nicht in der EU ansässig ist, muss ein rechtlicher EU-Vertreter vorhanden sein.

Darüber hinaus werden in den Artikeln 60-62 der IVDR besondere Anforderungen an schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen gestellt, auch wenn sich Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung gefährdeter Prüfungsteilnehmer bei den meisten IVD-Studien nicht stellen und von Fall zu Fall geprüft werden sollten.

Wesentliche Schritte bei der Durchführung klinischer Leistungsstudien sind:

  • Klinischer Leistungsstudienplan (Clinical Performance Study Plan, CPSP)

    (wird manchmal auch „Protokoll“ genannt)

  • Erstellung der erforderlichen Dokumente

    Insbesondere die informierte Einverständniserklärung des Patienten (falls zutreffend) und das Fallberichtsformular oder geeignete Mittel zur Datenerfassung

  • Studienregistrierung und Studienversicherung

    (MDCG-Leitlinien sind für Bestimmungen ohne EUDAMED verfügbar)

  • Einreichung

    Ethikkommission und ggf. zuständige Behörde. Die Studienaktivitäten können erst nach der Genehmigung (bzw. nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung) beginnen

  • Vorbereitung der Studieneinrichtung

    Einschließlich Schulung und Einrichtung des Prüfarztordners

  • Studienüberwachung, Vigilanzberichte und Datenbereinigung

    Überprüfung der informierten Einverständniserklärung des Patienten, der Einhaltung des Protokolls, der Dokumentation von Verstößen gegen das Protokoll, der Verantwortlichkeit für Produkte, der Sicherheitsdokumentation und -berichterstattung sowie des Datenschutzes

  • Studienabschluss (Site Close-out)

    Endkontrolle der Dokumentation, Vollständigkeit und Produktverantwortung

  • Datenauswertung und klinischer Studienbericht

    Der Studienbericht muss den Prüfern zur Verfügung gestellt und der Ethik-Kommission und ggf. der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Support & Training

Wenden Sie sich an AKRA TEAM, wenn Sie Unterstützung, praktische Umsetzung und personalisierte Schulungen von Experten mit Schlüsselkompetenzen in den unten aufgeführten Bereichen benötigen.

Kernpunkte

  • Die Einhaltung der IVDR (EU) 2017/746 erfordert ausreichende klinische Leistungsdaten (sowohl für neue als auch für alte IVDs).

  • Aktuelle Leitlinien nach dem Stand der Technik finden sich im Standard ISO 20916 sowie in einer Reihe von MDCG-Dokumenten.

  • Ein gut konzipierter Leistungsstudienplan ist der Schlüssel zum Erfolg der Studie.

  • Klinische Nachweise müssen die Zweckbestimmung und alle klinischen Angaben unterstützen.

  • Falls die Daten nicht in der EU erhoben wurden, muss eine Übertragbarkeit der Daten auf die EU-Bevölkerung nachgewiesen werden.

Unsere Leistungen

Die Durchführung von klinischen Leistungsstudien kann eine Herausforderung sein. AKRA TEAM kann Ihnen dabei helfen, die gesetzlichen Verpflichtungen auf praktische und angemessene Weise zu erfüllen. Wir können Sie von der Strategieentwicklung bis zur Zertifizierung unterstützen, indem wir etwaige Risiken bei der Einreichung mindern und so die Erfolgschancen auf eine Zertifizierung steigern.

Schulungen

AKRA TEAM kann sowohl für Prüfer als auch für Sponsoren Schulungen zur guten klinischen Praxis anbieten. Bitte beachten Sie, dass eine solche Ausbildung Teil der Qualifikation ist, die das Personal in der Studie nachweisen muss.

Entwicklung von Verfahrensanweisungen und Dokumentvorlagen

AKRA TEAM kann die erforderlichen Verfahrensanweisungen (Standard Operating Procedure, SOP) für Leistungsstudien sowie Dokumentvorlagen für den klinischen Leistungsstudienplan (Clinical Performance Study Plan, CPSP) und andere Studiendokumente erstellen.

Gap-Analysen

Ebenso kann AKRA TEAM die Dokumentation von Leistungsstudien überprüfen, insbesondere den Leistungsstudienplan und die Einwilligung nach erfolgter Aufklärung der Patienten, und eine Gap-Analyse vornehmen.

Umsetzung

AKRA TEAM kann bei der Gestaltung von Leistungsstudien, der Entwicklung von Protokollen, der Gestaltung von Fallberichtsformularen (Case Report Form, CRF) und der Gestaltung von Einwilligungserklärungen unterstützen. Wir unterstützen Sie auch bei der Einreichung von Studien bei den zuständigen Behörden und Ethik-Kommissionen sowie bei der Vorbereitung, dem Beginn und dem Abschluss der Studie.

Kontinuierliche Aktualisierung der Dokumentation

AKRA TEAM kann Ihnen auch bei notwendigen Änderungen des klinischen Leistungsstudienplans (CPSP) sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten über Studien helfen.

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